Satzungsänderung
Sehr geehrtes Mitglied,
in der Vertreterversammlung vom 21.04.2011 wurden von den Vertretern u. a. die nachfolgend kenntlich gemachten Änderungen in § 10 Abs. 2 unserer Satzung beschlossen:
Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlungsauseinandersetzungsguthaben; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich.
Den aktuellen und vollständigen Wortlaut unserer Satzung stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Die beschlossenen Satzungsänderungen stehen im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Finanzwelt und dem Regelwerk „Basel III“, das die Kriterien für hartes Kernkapital von Banken verändert. Das Kernkapital bildet eine Grundlage für die Geschäftstätigkeit unserer Kreditgenossenschaft und ist damit von großer Bedeutung. Um diese Bedeutung zu erhalten, sind die vorgestellten Änderungen durch die Vertreter verabschiedet worden.
in der Vertreterversammlung vom 21.04.2011 wurden von den Vertretern u. a. die nachfolgend kenntlich gemachten Änderungen in § 10 Abs. 2 unserer Satzung beschlossen:
Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlungsauseinandersetzungsguthaben; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich.
Den aktuellen und vollständigen Wortlaut unserer Satzung stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Die beschlossenen Satzungsänderungen stehen im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Finanzwelt und dem Regelwerk „Basel III“, das die Kriterien für hartes Kernkapital von Banken verändert. Das Kernkapital bildet eine Grundlage für die Geschäftstätigkeit unserer Kreditgenossenschaft und ist damit von großer Bedeutung. Um diese Bedeutung zu erhalten, sind die vorgestellten Änderungen durch die Vertreter verabschiedet worden.

