Hier bieten wir Informationen zur Eröffnung eines Girokontos für Geflüchtete.
Konto für Geflüchtete
Kundeninformationen zur Eröffnung eines Girokontos
Sie sind als Geflüchteter nach Deutschland gekommen. Um Ihren Alltag zu erleichtern, ist es zunächst wichtig, über ein Girokonto zu verfügen. Gerne möchten wir Sie nachfolgend über unser Girokonto und die für die Eröffnung erforderlichen Unterlagen informieren. Wir empfehlen Ihnen, das Girokonto in der Bank oder Geschäftsstelle zu eröffnen, in deren Nähe Sie voraussichtlich für längere Zeit wohnhaft sein werden.
Funktionen eines Girokontos
- Bargeldlose Zahlungen empfangen (zum Beispiel Lohn sowie staatliche Unterstützungsleistungen)
- Überweisungen ins In- und Ausland tätigen
- Bargeld einzahlen oder am Geldautomaten mit Ihrer girocard (Debitkarte) abheben
- Zahlungen im Rahmen des verfügbaren Guthabens auf Ihrem Konto vornehmen
- Kontostand am Kontoauszugsdrucker oder Bankschalter abfragen
Erforderliche Unterlagen für ein Beratungsgespräch
- Gültiger Ausweis: Ein nach inländischen oder ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz (nach §4 Abs. 4 GWG)
oder den Ankunftsnachweis nach §63a des Asylgesetzes bzw. die Duldung nach §60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes.
Ihre Geldeinlagen sind sicher
Nur Sie allein haben Zugang zu Ihrem Girokonto. Andere Personen oder staatliche Stellen haben keinen Zugriff. Das System zum Einlagenschutz und Institutsschutz der deutschen Genossenschaftsbanken ist ein von der Europäischen Union (EU) bzw. dem deutschen Gesetzgeber anerkanntes Sicherungssystem.
In Ihrem Gespräch mit unseren Beraterinnen und Beratern der VR-Bank in Südniedersachsen eG werden Ihnen die konkreten Leistungen und Preise des Bankprodukts Girokonto individuell erläutert.
Häufige Fragen zum Konto für Geflüchtete
Der Service des Girokontos ist mit einem Entgelt verbunden. Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen und Preise können Sie unserem Preis- & Leistungsverzeichnis entnehmen.