- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank in Südniedersachsen eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR-Bank in Südniedersachsen eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
von links:
Jens Ripke (Mitglied des Vorstandes), Manfred Schäfer (Mitglied des Vorstandes),
Maren Federkeil (Generalbevollmächtigte), Folkert Groeneveld (Vorsitzender des Vorstandes)
Mitglieder des Aufsichtsrates
Zusammensetzung des aktuellen Aufsichtsrates
Vorsitzender |
||
Reinhard Nowak | Holzminden | Geschäftsführer |
Stellvertr. Vorsitzender | ||
Jens Geyer |
Dransfeld | Rechtsanwalt |
Aufsichtsratmitglieder | ||
Marion Eigener | Holzminden | selbstständige Maler- und Lackierermeisterin |
Hendrik Hachenberg | Holzminden | Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater |
Dr. Jens Herbort | Hann. Münden | Apotheker |
Matthias Kumlehn | Holzminden | Betriebswirt |
Christof Möller | Deensen | Dipl. Ingenieur Agrar |
Jörg Müller | Groß Schneen | Dipl. Ingenieur Agrar |
Christa Siebert | Staufenberg | Referentin für Personalentwicklung und Recht |
Inke Teuteberg | Göttingen | Landwirtin und Steuerfachangestellte |
Dr. Georg Thönnissen | Holzminden | Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde |
Ulrich Vollmer | Einbeck | Kaufmännischer Angestellter |
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Die Mitglieder nehmen ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahr. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.