Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben. Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.
Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Freistellungsauftrag wurde per 1. Januar 2023 erhöht
Worum geht es?
Automatische Anpassung Ihrer Freistellungsaufträge seit dem 4. Januar
Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der Sparerpauschbeträge zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro für Einzelpersonen, bzw. 2.000 Euro für Ehegatten / Lebenspartner beschlossen.
Ihre bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch auf den ab 2023 gültigen neuen Höchstbetrag angehoben:
1) Sie haben nur bei der VR-Bank in Südniedersachsen eG einen Freistellungsauftrag in Höhe von bisher 801 Euro hinterlegt?
In diesem Fall wird der Betrag automatisch auf den neuen Höchstbetrag erhöht, d.h. von 801 Euro auf 1.000 Euro, bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.
2) Sie haben Freistellungsaufträge bei mehreren Banken hinterlegt?
Der Gesetzgeber sieht hierbei eine prozentuale Anhebung der jeweils erteilten Beträge um 24,844 Prozent vor.
Beispiel:
Ihr bisheriger Freistellungsauftrag bis 31.12.2022 = 100 Euro.
Neuer Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 = 124,84 Euro.
Ihre Freistellungsaufträge wurden zum 4. Januar 2023 automatisch für Sie angepasst.
Hinweis: Ab dem 4. Januar können Sie Ihren Freistellungsauftrag zusätzlich auch selbst individuell in Ihrem Online-Banking anpassen.
Die gesetzliche Höchstgrenze lautet:
- 1.000Euro bei einer Einzelperson
- 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank in Südniedersachsen eG einen Freistellungsauftrag erteilen.
Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor oder wird die Höhe des vorliegenden Freistellungsauftrags überschritten (die Höhe des Freistellungsbetrages ist nicht ausreichend), muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag erstmals einreichen oder einen vorhandenen ändern?
Sie können Ihren Freistellungsauftrag bequem online ändern oder das Formular ausdrucken und uns zuschicken.
Formular zum Freistellungsauftrag
Wenn Sie über keinen Online-Banking Zugang verfügen, können Sie das Formular hier direkt herunterladen: Bitte schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder geben Sie das Formular in einer unserer Filialen ab.
Freistellungsauftrag im OnlineBanking
Bequem online einrichten und ändern: Sie verfügen über einen Zugang zu unserem OnlineBanking? Dann können Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem online einrichten und ändern.
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